Rechtliche Dinge

Damit die RGL überhaupt stattfinden kann, sind einige rechtliche Dinge abzuklären.

Zum einen möchte ich ausfindig machen, wie das generell mit einem Gastronomiebetrieb funktioniert. Da gibt es in Deutschland sehr viele Bestimmungen, die es einem nicht unbedingt leichter machen Essen anzubieten und damit einen Kundenstamm aufzubauen. Zum Beispiel darf man nicht so ohne Weiteres Essen selbst herstellen. Auch eine TK-Pizza in den Ofen schieben bedarf z.B. einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Wer darf wann wie wo was verkaufen? Fragen über Fragen … ich beiße mich durch!

Die andere größere Baustelle ist, wie wir es schaffen, dass man alte Retro-Games in einem semi-öffentlichen Raum nutzen darf, um damit z. B. Turniere zu veranstalten. Es ist meines Wissen so, dass ich mit dem Kauf eines Spiels mir nur das Recht erworben habe, dies allein zu hause zu spielen. ich darf das Spiel also nicht einfach anderen zugänglich machen. Dazu hatte ich direkt bei Nintendo angefragt. Dort könnte man mir keine Auskünfte dazu geben und empfahlen mir, mich an meine Rechtsberatung zu wenden. Ich werde nun mal bei der ARAG anrufen und das Problem schildern.

Ich hoffe, euch geht es gut und ihr seid schon morgen auf der 1. Retro-Börse in Möglingen dabei! Leider kann ich nicht dabei sein. 🙁

Viel Spaß und gute Käufe!

Peter