Rechtslage Urheberrecht

Hallo Retro Gaming-Freunde!

Nachdem ich in den vergangenen Wochen u.a. mit Nintendo Deutschland telefoniert hatte konnte ich heute nochmals mit einem Kompetenten Anwalt ein kurzes, aber sehr aufschlussreiches Gespräch führen. Ja, es ist möglich, das Grundkonzept so aufzuziehen wie wir es uns vorstellen. Jetzt sind wir schon einen Schritt weiter. Jetzt widme ich mich verstärkt dem Bereich der leiblichen Verköstigung.

In naher Zukunft wird eine Pilot-Party der „Retro Gaming Lounge“ stattfinden, nicht direkt in Heilbronn, aber gut mit dem Auto oder S-Bahn zu erreichen. Stay tuned …

Viele Grüße,
Pascal

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert